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Aufruf der Maske:
Stammdaten - Mehrwertsteuer
Vorgehensweise/Ablauf:
Hinweise zur Menübedienung bzw. zu den Funktionstasten lesen Sie bitte unter diesen Online-Themen nach.
Reiter "Basisdaten":
Um flexibel auf Gesetzesänderungen reagieren zu können wurde die Mehrwertsteuer-Tabelle in das Programm aufgenommen. Bei einer Änderung der Mehrwertsteuer muss nur der %-Satz angepasst werden.
Jedem Mehrwertsteuer-Kürzel ordnen Sie bitte eine erklärende Bezeichnung und den aktuellen Steuersatz zu. Dies kann z. B. ein Kommentar sein, wo dieser Mehwertsteuersatz gültig ist und wann er anzuwenden ist.
Das Feld "Finanzbuchhaltung" beinhaltet einen abweichenden Steuerschlüssel für die Finanzbuchhaltung.
Im Feld "Halbe MwSt." können Sie den Steuerschlüssel zuordnen, der für diesen Fall angelegt ist.
Markieren Sie die Checkbox "UST-ID-Nr. notwendig", wenn die Umsatzsteuernummer bei diesem MwSt.-Satz zwingend zugeordnet werden muss beim Kunden.
Zusätzlich können Sie jedem Steuersatz einen Rechnungshinweis-Text zuordnen.
Angelegt werden müssen die Mehrwertsteuerschlüssel noch vor der Stammdatenerfassung, damit sie im ganzen Paket einheitlich sind. Ausserdem kann z. B. bei der Erfassung eines neuen Kunden ein Mehrwertsteuer-Schlüssel nicht manuell vergeben werden, sondern er muss aus der Tabelle engelegt sein.
Bestimmte Steuerschlüssel sind fest belegt und sollten nicht geändert werden:
- Steuerschlüssel 1- Inland voller Steuersatz (z. B. 19%),
- Steuerschlüssel 2 - Inland halber MwSt-Satz (7%),
- Steuerschlüssel 4 - Ausland-Schlüssel für Nicht-EG-Länder,
- Steuerschlüssel 5 - Ausland volle MwSt.,
- Steuerschlüssel 8 - Ausland-Schlüssel für EG-Länder,
- Steuerschlüssel 20 - Steuerfreie Erlöse Inland,
- Steuerschlssel 21 - Steuerpflichtige Umsätze Ausland.
Alle anderen Schlüssel können Sie nach Belieben belegen.
Wird einem Kunden eine Mehrwertsteuer zugeordnet, die keine "halbe Mehrwertsteuer" hat, so werden Positionen mit Artikeln, denen halbe Mehrwertsteuer zugeordnet ist, auf die volle Mehrwertsteuer gesetzt.
Wird einem Kunden eine Mehrwertsteuer zugeordnet, die keine "steuerfreie Mehrwertsteuer" hat, so werden Positionen mit Artikeln, denen steuerfreie Mehrwertsteuer zugeordnet ist, auf die volle Mehrwertsteuer gesetzt.
Reiter „Dokumente“:
Ordnen Sie Dateien/Bilder hier zu. Diese können per Drag&Drop einfach eingefügt werden oder über rechte Maustaste und Hinzufügen.
Die einzelnen Datensätze werden hier mit <F2> oder über das Diskettensymbol in der Symbolleiste gespeichert.
Druckmöglichkeiten:
Über <Strg+D> oder das Druckersymbol in der Menleiste kann eine Liste der bereits angelegten Datensätze ausgedruckt werden.
Besonderheiten:
Im Rahmen der sog. „Quick Fixes“ mit Regelungen zur neuen Mehrwertsteuerverordnung ab 2020 ist es ab 01.01.2020 erforderlich, dass die Umsatzsteuer-ID-Nummer vor jeder Lieferung in die EU überprüft wird und dies auch protokolliert wird.
Ob die Prüfung durchgeführt wird, kann über das Mehrwertsteuer-Kennzeichen gesteuert werden, in dem hier die Checkbox „UST-ID-Nr. notwendig“ gesetzt wird.
Die Prüfung erfolgt automatisch, wenn der Kunde geändert oder ein Beleg gespeichert wird.
Beim Ändern des Prozentsatzes eines Mehrwertsteuer-Satzes wird eine Ja/Nein-Abfrage angezeigt, die auf den Assistenten zur Mehrwertsteuer-Umstellung hinweist. Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Hotline.
Links: Kundenstamm, Lieferantenstamm,
02/2023